Garten & Ambiente 2026

verlegen verlegerichtlinien für die fachgerechteverlegungvon travertin-bodenplatten im aussenbereich

GebundeneVerlegung im Drainagemörtel

Der Unterlagsbeton muss mindestens 2 % Gefälle aufweisen. Je nach Erfordernis des Kon struktionsaufbaues ist eine Trenn- oder Gleitschicht, z. B. in Form einer Feuchtigkeitsab dichtung mit entsprechendem Hochzug, herzustellen. Für den Unterbau ist ein 3 – 6 cm starker, wasserdurchlässiger Drainagemörtel auf Trasszementbasis notwendig. Der Einbau einer Drainagematte ist zu empfehlen, so dass sich keine Staunässe bilden kann. Bei erd reichberührten Terrassen sind kapillarbrechende Maßnahmen notwendig, z. B. durch eine Rollierung um die Terrasse oder durch einen Höhenversatz zur Rasenfläche von mehr als 10 cm. Darauf ist ein flexibler Verlegemörtel, der den erhöhten Anforderungen der ÖNORM EN 12004 entspricht, mittels Butteringverfahren auf der Plattenrückseite aufzutragen. Hierbei ist auf eine abdichtende Kontaktkleberschicht unter den Travertin-Bodenplatten zu verzichten. Die Verlegung muss im System stattfinden wobei die Systemprodukte an die bei der Verlegung zu berücksichtigenden Gegebenheiten anzupassen sind. Eine kraft schlüssige Einspannung des Bodenbelages zwischen angrenzenden Bauteilen ist zu ver meiden. Die Belagsoberfläche ist auf die Belastbarkeit einer begehbaren Benutzung auszulegen und darf das Mindestgefälle von 2 % nicht unterschreiten. Für die Verfugung dürfen nur Fugenmörtel gemäß ÖNORM EN 13888 verwendet werden. Die Mindestfugenbreite der Belagsfugen beträgt 4 mm und der Anschlussfugen 5 mm. Feldgrößen sind mit einer Größe von maximal 25 m² und einem Seitenverhältnis von höchstens 1:3 anzulegen.

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